Digiboost RLP – Der Leitfaden zur KMU-Förderung und 15.000€
Das Digiboost RLP stellt Fördermittel von bis zu 15,000 € zur Verfügung und unterstützt die Digitalisierung von KMU. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) das neue Projekt namens Digiboost ins Leben gerufen. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Leitfaden, wie Sie sich Ihre Digiboost RLP Förderung sichern können.
Was ist Digiboost RLP?
Digiboost RLP ist ein neues Projekt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Projekt wurde ins Leben gerufen, da der deutsche Mittelstand bei der Digitalisierung ins Hintertreffen geraten ist. Mit dem Digiboost werden kleine und mittlere Unternehmen, die einen Digitalisierungsbedarf haben, mit bis zu 15.000 € gefördert.
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Projekten zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Serviceprozessen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsprojekte, die von einem externen Auftragnehmer durchgeführt werden.
Darum sollten Sie Digiboost nutzen
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen viele Unternehmen heute Unterstützung bei der Digitalisierung. Dennoch können es sich viele KMUs selbst nicht leisten, weil ihnen die Mittel für Investitionen fehlen oder sie suchen nach einem Zuschuss für Ihre Investitionen suchen.
Digiboost ist ein hervorragendes Programm für alle KMUs in Rheinland-Pfalz, um dem Wettbewerb einen Schritt voraus zu sein und ihre Digitalisierungsstrategie umzusetzen. Es werden Projekte ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.000 € berücksichtigt.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 15.000 €) im Rahmen der Projektförderung. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Höchstgrenze von 200.000 € innerhalb von drei Steuerjahren ist zu beachten.
Darüber hinaus kann das Digiboost Programm im Vorfeld mit der Förderung BITT kombiniert werden. Diese Förderung bezuschusst technologieorientierte Beratung mit bis zu 7.500 €.
Wer kann die Förderung beantragen
Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die
- bis einschließlich 100 Mitarbeiter haben,
- entweder im Jahr vor der Antragstellung einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. € erzielt haben oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € aufweisen und
- nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sind.
Gefördert werden:
- Digitalisierung von Produktion und Prozessen, z. B. CRM: Customer-Relationship-Management-Software, ERP-Systeme (Branchensoftware), Controlling.
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, z. B. Digitaler Check-In, Digitale Gästemappe, Vernetzte Kioske, Digitale Preisgestaltung, Elektronische Preisschilder
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen, z. B. Individuell programmierte Online-Shops, eine App zur Kundeninteraktion, individuelle Programmierung neuer Funktionalitäten für Apps, Websites und Produkte.
Was wird NICHT unterstützt?
- Allgemeine/einzelne Beratung
- ausschließlich Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und nicht direkte betriebliche Prozessverbesserung
- reine Ersatzbeschaffungen,
- Finanzierungskosten, Mehrwertsteuer
- Personalkosten und Eigenleistungen des Unternehmens
- Standardsoftware und Standardhardware (inkl. Software as a Service, Cloud-Dienste)
- ICT-Grundausstattung/klassische Telefonie,
- Leasing oder Miete von Hardware, Software oder Softwarelizenzen
- Ausgaben für Standard-Websites oder Webshops bzw. deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess
- Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (SEO)
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Es lohnt sich, schnell zu sein. Der Fördertopf ist derzeit mit 2 Mio. € dotiert und wird nach der Reihenfolge der Einreichung vergeben.
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Der Bewerbungsprozess
1. Ab dem 1. März beraten die Kammern in Webseminaren zum neuen Förderprogramm Digiboost RLP. Dort erhalten Interessierte wesentliche und detaillierte Informationen zu den Förderkriterien und dem Antragsverfahren. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Antragstellung. Die Termine finden Sie auf den Internetseiten der Kammern hier.
2. Nach der Teilnahme an einem Web-Seminar können Anträge bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über das digitale Kundenportal eingereicht werden.
3. Antragsprüfung
4. Erteilung des Zuwendungsbescheides durch die ISB
5. Durchführung des Projekts (kein Beginn vor Erteilung des Förderbescheids!)
6. Vorlage des Verwendungsnachweises (max. 15 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides)
7. Auszahlung der Zuwendung
Im Antrag einzutragen bzw. einzureichende Unterlagen
- Rechtsform und Datum der Gründung des Unternehmens
- Steuernummer des Unternehmens (und Steuer-ID bei Einzelunternehmern)
- Branchencode des Unternehmens
- Anschrift und Bankverbindung
- Angaben zur Berechnung der Mitarbeiterzahl (Anzahl der Mitarbeiter mit jeweiliger Wochenarbeitszeit)
- Adresse des Unternehmensstandortes in Rheinland-Pfalz, der als Hauptprojektstandort angegeben werden soll
- Beschreibung des Digitalisierungsprojekts in max. 250 Zeichen (kurze inhaltliche Einordnung und Beschreibung der beabsichtigten Wirkung der Maßnahme, realistisch geschätzte Planzahlen für die Investitionen, Umsetzungszeitrahmen)
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Informationsangebot der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer als Datei oder Scan.
- Falls das Unternehmen seit dem 1.1.2019 De-minimis-Beihilfen erhalten hat: Anlage De-minimis mit Angaben zu etwaigen De-minimis-relevanten Vorförderungen im laufenden Kalenderjahr und den beiden Vorjahren (ab 01.01.2019).
Nächste Schritte
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